Am 30.04.2023 endete die bundesweite 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung. Damit endet auch die FFP-2 Maskenpflicht in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden. Die FFP-2 Maske darf weiterhin freiwillig getragen werden.
Bei infektiösen Patienten, in Isolierzimmern und im Verdachtsfall soll weiterhin eine FFP-2 Maske getragen werden. "